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Juni 13, 2023

52* Mit absoluter Sicherheit gilt: Weiterbildungspflicht

 Minuten Lesezeit

Weiterbildungspflicht? Das ist mal eine Pflicht, der ich gerne nachkomme. Du auch? 

Für Immobilienmakler*innen ist die Weiterbildung seit 2018 gesetzlich vorgeschrieben. 

Da wird endlich ein Fehler, der schon lange besteht, ausgebessert. Denn, dass quasi jeder Immobilien vermitteln oder verwalten darf - egal wieviel Fachwissen und Engagement er einbringt -, das ist schon sehr verwunderlich.

Im Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung ist auch die Rede von "Wir führen den echten Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter ein" (einfach das Wort "Sachkunde" in die Suche in der PDF-Datei eingeben und schon siehst du den Satz), aber bisher ist da noch nicht viel passiert – aber es kann bzw. soll kommen.

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Ich finde das gut und richtig, weil

  1. die Thematik Immobilie viel zu wichtig ist, als dass man nicht gut beraten werden sollte
  2. es ständig neue Gesetze im Immobilienbereich gibt und hier eine fortlaufende Weiterbildung von Nöten ist
  3. im digitalen Bereich die Entwicklungen so schnell von statten gehen, dass man ohne Fortbildung gar nicht mehr mitkommt  – und da meine ich auf der einen Seite die PropTechs mit ihren innovativen Ideen und auf der anderen Seite die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäfsprozessen

Ich liebe Weiterbildungen, befinde mich selbst ständig in irgendeinem Coaching-Programm, absolviere Online-Kurse und besuche regelmäßig Webinare & Co. Deswegen habe ich auch die fobimm ins Leben gerufen: Die moderne und digitale Fortbildung für die Immobilienbranche.

In diesem Blogartikel möchte ich auf die gesetzliche Verpflichtung eingehen und die Inhalte in verständlicher Form zur Verfügung stellen.

fobimm | Die moderne und digitale Fortbildung für die Immobilienbranche

Die moderne Fortbildung mit Ausstellung des erforderlichen Nachweises nach 34c.  
Wähle zwischen Selbstlernkursen und Umsetzungsbegleitung oder nimm die Kombi

Strukturiert arbeiten mit automatisierten Prozessen: Weg von redundantem Arbeiten hin zu einem System.

Die Verordnung 34c

So wird die Gewerbeordnung § 34c umgangssprachlich gerne abgekürzt. Diese ist neben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ausschlaggebend für die Berufsausübung von Immobilienmaklern und Immmobilienverwaltern.

Und genau hierzu gab es in 2018 eine Gesetzesänderung bezüglich der Weiterbildungspflicht.

Kurz erläutert, sagt sie aus, dass Immobilienmakler und Immobilienverwalter sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren weiterzubilden haben.

Weiterführender Blogartikel

Bist du bereit die 34c Weiterbildungspflicht fortführend einzuhalten?

Wichtig ist zu beachten, dass auch die unmittelbar bei der Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten dieser Verpflichtung unterliegen. Jeder deiner Beschäftigten, die z.B. Exposés erstellen, Besichtigungstermine oder Kundengespräche durchführen oder die notwendigen Unterlagen besorgen und zusammenstellen. 

Und wenn du als Makler und als Verwalter tätigt ist, dann verdoppelt sich die Pflicht sogar: dann musst du 2 x 20, also 40 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren nachweisen. 

Mir sind diese zwanzig Stunden und auch vierzig Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren viel zu wenig. Das ist doch wirklich nicht viel.

Der erstmalige dreijährige Weiterbildungszeitraum umfasste die Kalenderjahre 2018, 2019 und 2020, so dass zum 1. Januar 2021 der erste Nachweis zu der absolvierten Weiterbildung vorliegen muss.

Der nächste Nachweis muss im Jahr 2024 vorliegen mit der Bestätigung, dass man in den Kalenderjahren 2021, 2022 und/ oder 2023 die Fortbildung absolviert hat.

Sofern du nicht so ein Weiterbidlungs-Junkie bist, wie ich und dir noch der Nachweis fehlt, dann informiere dich gerne über fobimm, die Fortbildung für die Immobilienbranche.

Es gibt nur eins, was teuerer ist als Bildung: Keine Bildung

John F. Kennedy

Die Maklerverordnung

Mit dem Begriff  "Maklerverordnung" ist die Makler und Bauträgerverordnung gemeint. Sie wird halt auch gerne abgekürzt.

In der Anlage 1 dieser Verordnung sind die Themen der erforderlichen Weiterbildung aufgelistet – aufgegliedert nach den beiden Berufszweigen, Immobilienmakler und Immobilienverwalter.

Die Themen habe ich dir in der nachfolgenden Grafik aufgeschrieben, wobei ich hier lediglich die Oberbegriffe aufgeführt habe.

Immobilienmakler

Kundenberatung, Grundlagen des Maklergeschäfts, Rechtliche Grundlagen, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Grundlagen Immobilien und Steuern, Grundlagen der Finanzierung

Immobilienverwalter

Grundlagen der Immobilienwirtschaft, Rechtliche Grundlagen, Kaufmännische Grundlagen, Verwaltung von Wohneigentumsobjekten und Mietobjekten, Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz

Der Nachweis

Für den Nachweis, für den ich einen weiteren Blogbeitrag geschrieben habe  - Bist du bereit die 34c Weiterbildungpflicht fortführend einzuhalten? - stellen die jeweiligen Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen eine entsprechende Erklärung aus.

Das ist wichtig, dass du darauf achtest, dass du diesen auch nach der Absolvierung der Weiterbildung ausgestellt bekommst.

Der Gesetzgeber hat hier auch wieder zwischen den beiden Berufsgruppen unterschieden, wie sie ihre Auftraggeber über die Fortbildung informieren müssen.

  1. Immobilienverwalter müssen ihren Auftraggebern unverzüglich ihre berufsspezifische Qualifikation und die in den letzten drei Jahren absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen mitteilen. Dies kann durch Verweis auf die Internetseite, wo die Informationen vorliegen, erfolgen. Gegenüber Kunden besteht eine Informationspflicht.
  2. Immobilienmakler müssen hingegen nur auf Anforderung der Behörde den Nachweis vorlegen.

Für beide gilt, dass sie die Nachweise jeweils fünf Jahre aufzubewahren haben.

Der Nachweis der Weiterbildung ist der Behörde auf Anforderung nachzuweisen und ist fünf Jahre aufzubewahren.

Ausnahmen

Ausnahmen bestehen lediglich für ausgebildete Immobilienkaufleute, als auch für geprüfte Immobilien-Fachwirt*innen. Für sie beginnt die Weiterbildungspflicht drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses.

Ordnungswidrigkeit

Bei Nichteinhaltung der Verordnung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Kosten können gemäß § 144 der Gewerbeordnung bis zu 5.000 Euro betragen. 

Makler- und Bauträgerverordnung

Die Details der Weiterbildungspflicht gehen aus der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und der Anlage hervor. Der Vollständigkeitshalber auch die  Gewerbeordnung § 34c.

Wie musst du dich fortbilden?

Der Verordnung nach ist die Weiterbildung in Form von Präsenz-Seminaren, begleitendem Selbststudium, betriebsinternen Maßnahmen oder in einer anderen geeigneten Form möglich.

Es ist also alles möglich, denn mit der Formulierung "in einer anderen geeigneten Form" wollte der Gesetzgeber die vielen digitalen Möglichkeiten nicht einschränken, sondern auch zukünftige Formate freigebe. Es bezieht sich z.B. auf Online-Kurse, Hörbücher, Webinare, etc.

Wichtig: 

  • Die Zusammenstellung der erforderlichen Stunden ist frei kombinierbar
  • Eine zentrale Institution für die Weiterbildung gibt es nicht

Du bist also völlig frei bei der Auswahl.

Die Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen müssen jedoch sicherstellen, dass sie die Anforderung an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme, z.B. Planung, Systematische Organisation, einhalten. Also nicht du bist hier verantwortlich das zu überprüfen, sondern der Anbieter muss dies gegenüber der Behörde nachweisen.

Für fobimm und auch alle weiteren Webinare etc., die ich seit 2020 anbiete, habe ich mir das von der IHK Köln bestätigen lassen, dass die Digitalität GmbH die Anforderungen einhält.

Was kostet die Weiterbildung?

Das ist natürlich völlig unterschiedlich und hängt von der Art und Form der Weiterbildung ab.

Hierzu habe ich einen weiteren Blogartikel geschrieben mit dem Titel So viel kostet dich Weiterbildung in der Immobilienbranche . Dort habe ich einige professionelle Anbieter aufgelistet und die Preise dazu notiert.

Was hingegen klar geregelt ist, ist die Strafe, die anfällt, wenn man die Weiterbildung nicht absolviert. Bei Nichteinhaltung der Verordnung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und die Kosten können gemäß § 144 der Gewerbeordnung bis zu 5.000 Euro betragen. 

Es gibt Ausnahmen bei der Weiterbildungspflicht

Ausnahmen gibt es ja immer, so auch bei dieser Verpflichtung, und zwar für diejenigen, die gerade ihr Studium vollendet haben oder eine Ausbildung abgeschlossen haben.

In der Verordnung sind ausgebildete Immobilienkaufleute, als auch für geprüfte Immobilien-Fachwirt*innen benannt.

Klar, wenn man gerade frisch von der Schulbank kommt, dann muss man nicht sofort die Weiterbildungpflicht nach §34c nachkommen. Erst nach drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses beginnt für sie die Weiterbildungspflicht .

Fazit

Die Weiterbildungsverpflichtung besteht und sie soll Bundesregierung in Zukunft weiter ausgebaut werden.

Ich begrüße das. Nicht nur weil ich selbst Weiterbildungen anbiete, sondern weil ich eine ständige Weiterbildung als einen Erfolgsfaktor werte – im Business und im Privaten.

Meine Firma trägt den Namen Digitalität – unter anderem darauf begründet, dass Lernen reformiert werden muss. Auch hierzu habe ich einen Blogartikel Fortbildungspflicht 2023: Mit der Immobilien-Akademie erfüllst du sie mit links geschrieben und den Begriff Digitalität näher erläutert.

Es ist für mich eine Normalität sich ständig weiterzubilden, da wir heute überhaupt nicht mehr "ausgebildet" sein können.

Egal in welchem Bereich: Die Entwicklungen schreiten so schnell voran, dass wir im ständigen Lernmodus sind und für den zukünftigen Erfolg eines Unternehmen auch sein müssen.

Da reicht schon ein Blick auf den Kauf einer Software: Kaum hat man sie erworben und installiert, kommt schon ein Update daher.

Wähle bei fobimm meine Umsetzungsbegleitung und bleibe up-to-date in der Immobilienbranche


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