Wenn du die Details zur Grundsteuerreform noch nicht kennst, dann ist dieser Blogartikel genau richtig für dich.
Ob du nun Immobilieneigentümer*in bist oder als Immobilienmakler*in die Information nutzen möchtest, um wiederum deine Kunden über die Details zu informieren. Egal. Wichtig ist, dass du Bescheid weißt!
Denn: die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.
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Was genau und wie es funktioniert, erfährst du hier. Und wenn du ebenso mehr zu den beiden neuen Energieeinsparverordnungen mit den wirklich wunderbaren Namen wissen willst, dann schaue dir auch den Blogartikel Mach das Beste aus der Energiesparverordnung an.
Doch jetzt erst einmal zur Grundsteuerreform.
TIPP
Nutze als Immobilienmakler*in das Wissen über die Grundsteuerreform, um deine Kunden darüber zu informieren und dadurch im Gedächtnis deiner Wunschkunden zu verbleiben.
Was versteht man unter Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer, die auf Eigentum an bebauten oder bebaubaren Grundstücken gezahlt werden muss. Diese Art wird als Grundsteuer A betitelt. Die Grundsteuer B wird für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft berechnet.
Die Grundsteuer ist eine sehr wichtige Einnahmequelle, da die örtliche Infratruktur durch sie aufrecht erhalten wird. Nicht nur Schulen, Kinder Tagesstätten, Schwimmbäder, Büchereien, etc. werden dadurch finanziert, sondern auch Straßen, Radwege und Brücken.
Konkret wird die Grundsteuer berechnet durch eine Multiplikation des Einheitswertes (Grundlage dazu ist der Wert des Grundstücks) mit der sogenannten Grundsteuermesszahl (Grundlage ist die Art des Grundstücks) und dem Hebesatz (ein Faktor, den die jeweilige Gemeinde festlegt).
Es sind zwar die Eigentümer*innen von Grundstücken verpflichtet, die Grundsteuer zu zahlen, jedoch bei einer Vermietung kann die Grundsteuer über die Nebenkosten anteilig auf die Vermieter umgelegt werden.
Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz
Warum ist eine Reform notwendig geworden?
Man glaubt es kaum, aber die Berechnung des Grundstückswertes beruht bis heute - im Jahre 2022 - auf jahrzehntealte Daten, und zwar auf den Grundstückswerten
- aus dem Jahre 1964 (im Westen Deutschlands)
- aus dem Jahre 1953 (im Osten Deutschlands)
Der Begriff "Einheitswert" ist also äußerst irreführend und faktisch falsch. Festgelegt wird dieser übrigens von den Finanzbehörden.
Auch bei der Grundsteuermesszahl, die gemeindebezogen festgelegt ist, wird zwischen den alten und neuen Bundesländern unterschieden.
Im Jahre 2018 stellte man diese ungleiche Behandlung der Grundstückseigentümer fest und erklärte die Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig: es wurde gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Bis zum 1. Januar 2019 war dann eine Frist gesetzt, die Grundsteuer zu überarbeiten. Doch wegen fehlender Digitalisierung der Ämter in Deutschland konnte diese Frist nicht eingehalten werden. 😁 Jetzt werden die fehlenden Daten über die Steuererklärung der Eigentümer*innen erhoben. Anschließend soll die Eigentümer*innen von Mehrfacherklärungen befreit sein.
Man sieht auch hier gilt die Reihenfolge, die ich dir als Unternehmer*in empfehle:
- Standardisieren
- Digitalisieren
- Automatisieren
Wenn du auch damit starten willst, dann schau dir z.B. eins meiner eBooks an, das dir eine Schritt für Schritt Anleitung liefert.
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Wird die Grundsteuer grundsätzlich teurer?
Kann man sagen, dass die Grundsteuer erheblich teurer wird? Denn genau das würde man vermuten, da die Grundstückswerte gegenüber 1953 oder 1964 selbstverständlich gestiegen sind.
Dem will man entgegentreten indem die Grundsteuermesszahl erheblich reduziert werden soll.
Teurer wird es allerdings für Eigentümer*innen von unbebauten Grundstücken. Denn ab 2025 dürfen Gemeinden auf unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz legen. Das soll deren Eigentümer*innen zum Bauen animieren, statt Grundstücke über längere Zeiträume hinweg brach liegen zu lassen. Dies Steuer wird übrigens Grundsteuer C genannt.
Wichtig ist der Stichtag 31. Oktober 2022
Wann gilt die neue Grundsteuer?
Wichtig ist der Stichtag 31. Oktober 2022: Bis dahin müssen die jeweiligen Eigentümer*innen die Meldungen abgegben haben, und zwar die Eigentümer*innen, die zum Bewertungsstichtag am 1.Januar 2022 Eigentümer*innen eines Grundstücks waren.
Nach der Bearbeitung der Unterlagen wird die neue Grundsteuer berechnet und ab 1. Januar 2025 erhoben.
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Wie kann die Meldung zur Grundsteuer erfolgen?
1. Bundesministerium für Finanzen
Das Bundesministeriums für Finanzen stellt für die Meldungen zur Grundsteuer eine Online Portal https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ zur Verfügung. Es ermöglicht privaten Eigentümer*innen und Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken die Grundsteuererklärung selbständig, online und schnell abzugeben.
Leider nutzen nicht alle Bundesländer dieses Portal, aber der überwiegende Teil, nämlich
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
2. Online Finanzamt
Und das Portal kann nicht von allen genutzt werden: Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Grundstücken, Erbengemeinschaften, mit Wohnsitz im Ausland, juristische Personen oder Eigentümer*innen von Land- und Forstwirtschaft steht dieses Portal nicht zur Verfügung.
Sie müssen auf das Portal Elster ausweichen.
Hierbei ist zu beachten, rechtzeitig die Registrierung vorzunehmen, um die entsprechende Zertifikatsdatei zu erhalten. Diese muss gesondert beantragt werden und die postalische Zustellung dauert einige Tage.
3. Digitale Tools
Alternativ möche ich dir drei Tools vorstellen, die einen besonderen Service bezüglich der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts anbieten.
4. keine analoge Übermittlung
In Papierform kann die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nicht abgegeben werden. Es bedarf der elektronischen Übermittlung.
Was muss gemeldet werden?
Jetzt ist noch die Frage offen, wass gemeldet werden muss und was du entsprechend vorliegen haben musst, um die Meldung abgeben zu können. Empfänger der Grundsteuererklärung ist übrigens jeweils das Finanzamt, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet.
Steuer- und Steueridentifikationsnummer der Eigentümer*in
Grundbuchblattnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück
Kontaktdaten der Eigentümer*in
Adresse des Grundstücks
Steuernummer/Aktenzeichen des Grundstücks
Größe des Grundstücks
Bodenrichtwert
Baujahr des Gebäudes (bzw. Jahr der letzten Kernsanierung)
Wohnfläche
Bei Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück
Anzahl der Garagenstellplätze
Bei gewerblichen Immobilien: Bruttogrundfläche
Bei unbebauten Grundstücken: Entwicklungsstand (Bauerwartungsland, Rohbauland )
Fazit
Du hast noch Fragen? Dazu hat das Bundesministerium für Finanzen eine Internetseite mit einem Chatbot erstellt. Ausprobiert habe ich das Portal nicht, aber teste es ruhig: https://www.steuerchatbot.de/konsens.html
Die Reform ist meiner Meinung nach dringend erforderlich gewesen. Ich hoffe, dass die Ämter, Gemeinden und Behörden eine Regulierung der jeweiligen Berechnungsgrundlagen finden, so dass die Grundsteuer nicht exorbitant in die Höhe schnallen wird.
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Blogartikel auf YouTube
Diesen Blogartikel ist eine Kurzfassung. Als Podcast-Episode (siehe oben) oder als YouTube Video auf dem Kanal Zur Sache *Digitalität ist er ausführlicher.
Sehr interessanter und hilfreicher Beitrag. Danke für den Link zur Meldung der Grundsteuer. 👍
Sehr gerne und Danke fürs Feedback.