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September 27, 2022

24* Mache das Beste aus der Energiesparverordnung

 Minuten Lesezeit (inkl.Transkript)

Irgendwie ist der Wurm drin: Pandemie - Flutkatastrophe - Krieg in Europa - Energienotlage. Und es scheint nicht abzubrechen mit den Krisen.

In den letzten drei Jahren ist uns bewusst geworden, wie gut es uns ging und wie selbstverständlich alles war. Schon während der Pandemie äußerten sich einige, dass das auch mal gut tut “runter zu fahren”, bewusster zu leben und den Fokus auf das zu legen, was einem wichtg ist. 

Und schon kommt man zu der Frage: Was ist mir denn überhaupt wichtig?

Eine Frage, die du sicherlich nicht so mal gerade eben beantworten kannst. Ich sage dazu "Fundament-Arbeit", weil darauf dein Business aufbaut. 

Hier in diesem Artikel geht es allerdings um die Energiesparverordnung und wie du sie nutzen kannst, um im Gedächtnis deiner Kunden zu bleiben. 

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Die Energiesparverordnung

Um eine Notlage zu verhindern, hat die Regierung zwei Verordnungen zum Energiesparen auf den Weg gebracht. Sie betreffen Öffentliche Räume, Private Haushalte und Unternehmen und daher ist es wichtig zu wissen, um was es geht und was man jetzt angehen muss.

Mit der Betitelung der Verordnungen hat man wirklich eine Glanzleistung vollbracht. Sie heißen:

  • Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung 
  • Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

Grandios oder? Es sind 56 bzw. 58 Buchstaben 

TIPP

Speichere dir diesen Artikel ab und nutze die Begriffe, wenn du das nächste mal Galgenmännchen spielst. 🤪

Nutze die Energiesparverordnung

Mit den beiden Verordnungen möchte man den Gasverbrauch um 20 Prozent zu senken, um unabhängiger von russischen Gasimporten zu werden. Nicht nur Unternehmer*innen sind betroffen, sondern auch Privatpersonen.

Genau das kannst als ambitionierter Immobilienmakler*in und Immobilienverwalter*in als weiteren Touchpoint mit deinen Kund*innen nutzen. Informiere deine Wunschkunden über die Energiesparverordnung, biete ihnen diesen Service, dass sie nicht selbst googeln müssen, um was es geht, sondern informiere sie rechtzeitig.

Dafür brauchst du noch nicht mal einen Blogbeitrag zu schreiben. Nutze diesen und verlinke diesen Blogartikel in deiner eMail oder in deinen Social Media Beiträgen. Und ZACK hast du wahrscheinlich deinen Kunden begeistert.

Weiterführender Blogartikel

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Die Verordnungen im Detail

Die erste Verordnung (EnSikuMaV) ist am 1. September 2022 in Kraft getreten. Sie gilt bis Ende Februar 2023.

Die zweite Verordnung (EnSimiMaV) tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Sie gilt zwei Jahre, bis Oktober 2024.

Mit den Verordnungen sollen auf der einen Seite die vorhandenen Heizsysteme optimiert werden und auf der anderen Seite die Endverbraucher über die  Informationspflichten der Gas- und Wärmelieferanten angeregt werden, sparsam zu heizen.

Immerhin 38 % des Energiebedarfs privater Haushalte werden durch Gase gedeckt und geschätzt wird, dass 150.000 Mehrfamilienhäuser mit mehr als 10 Wohneinheiten existieren, die über eine Gaszentralheizung verfügen. Die Energiskosteneinsparungen werden mit ca. 10, 8 Milliarden Euro beziffert. Quelle: https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/auswertungstabellen/ 

1. Verordnung: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung 

Unterschieden wird bei der Verordnung in drei Kategorien, und zwar in Privatwohnhäuser, öffentliche Nichtwohnräume und in Unternehmen. Zu den pauschalen Aussagen, die ich hier aufliste, gibt es jeweils Ausnahmeregelungen (nachzulesen in der Verordnung)

Für Privatwohnhäuser gilt:

  • Sie dürfen weniger heizen, wenn sie wollen. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag, wonach eine Mindesttemperatur einzuhalten ist, sind ausgesetzt. Sie gelten nicht.
  • Die Beheizung von Schwimmbecken ist verboten

Für Öffentliche Nichtwohnräume gilt:

  • Die Beheizung von Gemeinschaftsflächen ist untersagt
  • Die Höchstwerte der Lufttemperatur in Arbeitsräumen ist geregelt, und zwar von 12 ° bei körperlich schwerer Arbeit und von 16° bis 19 ° bei sitzender oder stehenden Tätigkeit
  • Das Ausschalten von Durchlauferhitzer ist Pflicht, wenn deren Betrieb nur dem Händewaschen dienen. Ansonsten ist der Betrieb der Durchlauferhitzer auf das niedrigste Niveau zu beschränken.
  • Die Beleuchtung der Gebäude ist untersagt

Für Unternehmen gilt:

Im ersten Stepp müssen die Gas- und Wärmelieferanten ihre Endkunden informieren über...

  • Energieverbrauch und die Energiekosten des Gebäudes oder der Wohneinheit, und zwar bis zum 30.09.2022
  • voraussichtlich Energiekosten
  • das Einsparpotential, dass z. B. bei einer durchgängigen Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um ein Grad Celsius eine Einsparung von 6 Prozent zu erwarten ist

Im nächsten Stepp müssen die Eigentümer von Wohngebäuden  

  • mit mindestens zehn Wohneinheiten die Nutzer informieren über die Informationen, die sie von den Gas-und Wärmelieferanten erhalten haben, und zwar bis zum 31.10. 2022 bzw. 31.01.2023. Gleichfalls müssen sie Kontaktinformationen von einer Verbraucherorganisation, einer Energieagentur oder ähnliches mitteilen
  • mit weniger als zehn Woneinheiten die Information, die sie vom Gas- oder Wärmelieferanten erhalten 1:1 weiterleiten.

Des Weiteren ist festgehalten, dass

  • Im Einzelhandel das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren untersagt ist
  • Werbeanlagen von 22-16 Uhr nicht beleuchtet werden dürfen
  • die zuvor genannten Höchstwerte der Arbeitstermperaturen hier als Mindesttemperaturwerte gelten

2.Verordnung: Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

Bei der zweiten Verordnung geht es um die Energiesparmaßnahmen in Gebäuden bezüglich der Heizungsanlage (Ausnahmen und konkrete Details dort nachlesen, bitte). 

Heizungsanlage

Dort wo Wärmeerzeugung über Erdgas erfolgt, ist der Eigentümer verpflichtet die Heizungsanlage prüfen und optimieren zu lassen, im Detail

  • die technischen Parameter
  • den hydraulischen Abgleich
  • die Effizienz der Pumpen
  • und Dämmmaßnahmen für die Rohrleitungen vorzunehmen

Wenn Dritte mit dem Betrieb der Anlage beauftragt sind, haben diese die Verpflichtung zu erfüllen.

Darüber hinaus wird regelmäßig die Optimierung der Anlage notwendig, in Bezug auf

  • die Absenkung der Vorlauftemperatur
  • Aktivierung von Nachtabsenkung und -abschaltung
  • Optimierung des Zirkulationbetrieb
  • Absenkung der Wassertemperatur
  • Absenkung der Heizgrenztemperatur

Eine regelmäßige Information über weitergehene Einsparmaßnahmen an den Nutzer oder Eigentümer ist ebenso Pflicht. 

Die Prüfung der Anlage ist in Textform festzuhalten und sofern Optimierungsbedarf besteht, ist dieser bis 15.09.2024 durchzuführen.

Die Heizungsprüfung kann erfolgen von

  • Schornsteinfeger
  • Handwerker der Gewerbe Installateuer oder Heizungsbauer
  • Energieberater

Bei Gebäuden, die die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation bedarf es der Prüfung nicht. Der Püfung bedarf es auch nicht, wenn innrhalb der letzten zwei Jahre (Stichtag: 1.10.22) eine vergleichbare Prüfung stattgefunden hat.

Hydraulischer Abgleich

Gaszentralheizungssysteme sind hydraulisch abzugleichen, und zwar

  • bis zum 30. September 2023 bei Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten.
  • bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Einheiten (mit Ausnahmen)

Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist in Textform festzuhalten.

Wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen

  • Unternehmen sind verpflichtet alle konkret identifizierten Energieeffiziensmaßnahmen innerhalb von 18 Monaten umzusetzen, wenn sie als wirtschaftlich durchführbar bewertet wurden. Die Umsetzung ist zu bestätigen.
  • Nicht zur Umsetzung verpflichtet sind Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch in den letzten drei Jahren weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug.

Wichtig dabei ist zu wissen, dass Textform laut BGB § 126b bedeutet, dass ein Dokument auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden muss. 

Fazit

Grob gesagt sind es Verpflichtungen, die man eh umsetzen sollte: Heizungen optimieren und effizient betreiben. Solche Dinge vernachlässigt man nur, wenn es einem all zu gut geht.

Ein bisschen Dankbarkeit ist uns in den letzten Jahren vielleicht zu sehr abhanden gekommen.

P.S.: Wenn du einen ähnlichen informativen Artikel für Immobilieneigentümer suchst, dann wird dir der Blogartikel  Kennst du die Details zur Grundsteuer sicherlich gefallen


Es ist alles da, um glücklich auf Erden zu sein. Wir haben Schnee und jeden Tag einen neuen Morgen, wir haben Bäume und Regen, Hoffnung und Tränen. Wir haben Humus und Sauerstoff, Tiere und alle Farben, ferne Länder und Fahrräder, wir haben Sonne und Schatten, wir sind reich.

Hundertwasser, 1972

Blogartikel auf YouTube

Diesen Blogartikel ist eine Kurzfassung. Als Podcast-Episode (siehe oben) oder als YouTube Video auf dem Kanal Zur Sache *Digitalität ist er ausführlicher.


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