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Oktober 25, 2022

28* Was dir kaum einer rät, wenn du Google Fonts auf deiner Webseite nutzt

 Minuten Lesezeit (inkl.Transkript)

Es hagelt derzeit Abmahnungen und Schadensersatzforderungen bezüglich der Verwendung von Google Fonts auf Webseiten. In dieser Podcast-Folge erläutere ich dir, warum das so ist und gebe den Tipp, den du überall erhalten wirst und einen besonderen, der etwas einfacher ist.

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Aktuell werden Massenabmahnungen versendet wegen der Verwendung von Google Fonds, also den Google Schriften auf der Internetseite. Ich gebe dir dazu heute einen ganz einfachen Tipp. Ja, herzlich willkommen wieder zur neuen Ausgabe zur Sache Digitalität. Sie ist für dich da diese Folge oder der ganze Podcast natürlich, wenn Du ambitionierter Immobilienmakler bist, wenn Du strukturiert arbeiten willst. Und natürlich auch, wenn Du einfach arbeiten möchtest, dir das Ganze nicht zu kompliziert zu machen. Das war nämlich eine Frage, die ich mir immer gestellt habe, warum arbeiten die anderen alle so kompliziert? Das ist eine der Grundlagen, warum Digitalität GMBH gegründet wurde. Und jetzt geht's heute das Thema mal wieder DSGVO, also Datenschutzgrundverordnung.

Und aktuell spreche ich da drüber, weil es derzeit Abmahnungen hagelt. Warum hagelt es derzeit Abmahnungen? Es gibt ein Urteil, das ist bereits schon im Januar zwanzig zweiundzwanzig gefällt worden vom Landgericht in München. Da hat ein Kläger geklagt, dass seine Selbstbestimmung nicht berücksichtigt worden sei Und das, weil auf einer Webseite die Google Schriften genutzt wurde. Ja, und da fragt man sich natürlich, hä, was hat denn eine Google Schrift, die ich auf meiner Webseite implementiert habe oder importiert habe, damit zu tun, dass dann auf einmal eine Abmahnung bei mir im Unternehmen landet.

Dazu muss man das Verfahren kennen, wie denn Google Schriften auf einer Webseite integriert sind. Und sie sind tatsächlich auf sehr vielen Seiten integriert. Es gibt an die tausend, die Google zur Verfügung stellt. Sie sind kostenlos und meistens auch schon voreingestellt in den sogenannten, also in Vorlagen für WordPress Seiten. Das Content Managementsystem, auf dem der überwiegende Teil der Internetseiten läuft. So die zwei Arten, wie Google Fondsschriften angezeigt werden, also Google Fonds ist das englische Wort und Google Schriften natürlich das deutsche Wort, Das kann zum einen sein, dass man die Schriften lokal gespeichert hat auf dem eigenen Webserver oder aber sie werden online vom Webserver von Google nachgezogen. Also es ist eine Dynamik in der Anzeige der Internetseiten oder der Schriften auf der Internetseite und das nennt man dann die dynamische Darstellung. Bei der ersten Variante hat man kein Problem, da werden keine Abmahnungen verschickt, da braucht zu dir keine Sorgen zu machen, aber bei der zweiten Variante.

Denn immer dann, wenn die Schriften dynamisch nachgezogen werden, dann wird die IP Adresse des Webseitenbesuchers mitübertragen. Und da die Server in den USA liegen von Google und die USA kein EU Land ist und auch allgemein bekannt ist, dass bezüglich Datenschutz die USA als ein unsicherer Drittstaat betrachtet werden. Da ist dann das Problem vorhanden, dass man Abmahnungen erhalten kann. Begründet werden diese Abmahnungen oder halt die Schadensersatzforderungen, die es da geht, damit, dass halt diese informelle Selbstbestimmung nicht berücksichtigt wird. Denn diese IP Adresse, die übertragen wird, das wurde jetzt bestätigt von dem Landgericht in München, das sind personenbezogene Daten. Und laut Artikel dreizehn vom Datenschutzgrundgesetz ist es ja so, dass man dazu eine Einwilligung haben muss. Ja, und wie mit schön möchtest Du die Einwilligung einholen eines Webseitenbesuchers? Das ist also sehr aufwendig beziehungsweise überhaupt nicht praxisnah. Man hat dem Kläger also recht gegeben, es ist ja eine unerlaubte Weitergabe der IP Adresse, also der personenbezogenen Daten. Und damit ist das Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechtes verletzt worden. Insbesondere deswegen wurde es auch bestätigt, weil es ja zwei Varianten gibt, wie man die Schrift von Google einbinden kann, wie eben erwähnt. Du kannst ja lokal speichern auf deinem eigenen Webserver oder online immer dynamisch nachladen.

Daher gilt es jetzt im ersten Step für dich erst einmal zu checken, ob Du überhaupt Google Fonds nutzt und wenn ja, wie Du sie nutzt, also wie sie auf deiner Webseite integriert sind. Denn es werden Schadensersatzzahlungen dann fällig, wenn Du abgemahnt wirst. Und in diesem ersten Urteil, was vom Landgericht München, wie gesagt, im Januar zwanzig zweiundzwanzig gefällt worden. Es war eine Strafe von einhundert Euro oder eine Schadensersatzzahlung in Höhe von hundert Euro zu zahlen. Aber viel wichtiger ist halt, dass auch noch ein Ordnungsgeld droht und das von bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, aber nur dann fällig, wenn die IP Adresse des Klägers bei einem Besuch der Webseite weiterhin an Google weitergegeben würde. Und das ist eigentlich das Fatale, diese Ordnungsgeldzahlung, die halt im Datenschutzgrundgesetz ja vorgesehen ist, die halt, wenn sie fällig werden, exorbitant hoch sind.

Aber keine Panik. Auch wenn Du schon eine Abmahnung erhalten hast, bitte zahle nicht sofort. Ich sag dir jetzt warum und danach kommt auch der Tipp, was ich dir empfehle, denn ich empfehle dir etwas ganz anderes. Doch erst einmal, falls Du eine Abmahnung schon im Briefkasten hast, dann halt der Hinweis nicht nur von mir, sondern auch von Rechtsanwälten, bitte zahle diese nicht. Denn erstens, die Datenschutzverletzung muss nachgewiesen werden von dem Kläger beziehungsweise von dem Abmahner, der dir das zusendet. Dann muss auch nachgewiesen bei werden, dass der immaterielle Schaden wirklich entstanden ist. Und drittens, wenn systemisch vorgegangen wird, also gezielt danach gesucht wird, wer die Google Schrift dynamisch verwendet, dann macht sich derjenige, der systematisch vorgeht, strafbar, da hier dann vorsätzlich gehandelt wird. Und es gibt auch noch einen weiteren Punkt. Experten gehen nämlich davon aus, dass ein anderes Landgericht nicht unbedingt das Urteil vom Landgericht München bestätigen wird.

Also prüfe als Erstes, ob Du Google Schriften überhaupt auf deiner Webseite verwendest. Und wenn ja, auf welche Art und Weise sie auf deiner Webseite eingebunden sind, ob sie lokal gespeichert sind oder online jedes Mal nachgezogen werden. Und natürlich findest Du auch hier unterhalb des Podcasts den Link, den ich dir zur Lösung des Problems gebe, den den viele empfehlen, bevor ich jetzt gleich zu meiner Lösung komme. Es gibt eine, es gibt mehrere Seiten. Ich verlinke dir die Seite von E-Recht. Und dort findest Du dann eine Anleitung, wie Du die Google Schriften dann auch tatsächlich lokal einbinden kannst. Ich favorisiere jedoch etwas ganz anderes. Und zwar nutze überhaupt keine Google Fonds. Nutze ganz andere Schriften. Klar, es gibt tausend Schriften, die Google anbietet, aber sie werden natürlich von vielen benutzt und damit machst Du dich vergleichbar und austauschbar. Denn deine Seite sieht so aus wie viele andere Seiten auch. Grade auch in der Immobilienbranche haben wir sowieso diese Austauschbarkeit. Das ist gewöhnlich, also ziemlich ähnlich. Und Du bist dann so vergleichbar und kaum unterscheidbar von anderen.

Höre hier auch gerne direkt meine erste Podcastfolge zu dem Thema Positionierung. Ich empfehle dir also, sei eine Marke, sei einzigartig und dazu gehört natürlich auch ein eigenes Branding mit einer eigenen Schrift.

Kaufe dir einmalig eine Schrift, auch dazu gebe ich dir einen Link, Punkt com. Dort findest Du unzählig viele Schriften. Diese bezahlst Du dann einmal, bekommst dann einen Download einer Datei und diese lädst Du einfach wieder hoch auf deine Webseite. Also hast dann diese lokale Lösung, dass Du die Schriften auf deiner Internetseite eingebunden hast und das ist dann deine Schrift. Damit machst Du dich einzigartig und unterscheidbar. Es reicht aus, wenn Du dir zwei Schriftarten aussuchst, zwei Schriftarten, die zusammenpassen. Lass auch gerne deinen Webdesigner einmal mit drüber schauen, dass die zusammenpassen. Und dann gibt es immer ein Paket zum Kaufen, also mit Vetter Schrift, mit Leitschrift, mit dünner Schrift, mit normaler Schrift. Also es ist immer 'n ganzes Paket mit kursiver Schrift. Wie gesagt, auf myfonds Punkt com findest Du eine Vielzahl an Schriften zur Auswahl. Und damit Du dann auch ganz sicher bist, dass nicht durch irgendeine Standardeinstellung von irgendwelchen Vorlagen, die Du einmal hochgeladen hast auf deiner Internetseite, nicht angezeigt werden, also dass Du da sicher bist, dass Google Font definitiv sich nicht auf deiner Internetseite befinden.

Dann gibt es ein Plug in. Damit kannst Du dann wirklich das verhindern, dass die Google Schrift angezeigt wird oder auch löschen lassen und entsprechend heißt auch das Plug in Google Fonts. Auch das verlinke ich dir unterhalb des Podcasts. Du musst nichts konfigurieren, Du brauchst nichts einzustellen. Es sind wirklich nur drei Klicks und dann ist es fertig. Super, einfach und simpel. Und keine Angst, auch wenn dann die Google Fonds deaktiviert sind, der Text wird trotzdem angezeigt. Das ist ja die neue Intelligenz in der Technik, in der modernen Technik, dass dann auf andere Schriftarten zurückgegriffen wird. Genau das ist mein Tipp für heute für dich.

Ein erster Schritt für eine Einzigartigkeit. Deaktiviere Google Font auf deiner Internetseite, indem Du das Plug in disable and remove Google Font nutzt und kaufe dir zwei eigene Schriften, die Du ab jetzt auf deiner Webseite nutzt. Machet, machet dir einfach und sei gleichzeitig einzigartig. Und wenn dir der Tipp heute gefallen hat, dann freu ich mich, wenn Du mir dafür Sterne, also Bewertungen hinterlässt. Du darfst auch gerne davon anderen erzählen und meinen Podcast bewerben, den Podcast zur Sache Digitalität für ambitionierte Immobilienmakler*innen, die einfach arbeiten möchten, die es nicht so kompliziert haben wollen. Hinterlasse mir auch gerne einen Kommentar oder tagge mich auf den Social Media Kanälen, dass ich es mitbekomme und ich mich bei dir bedanken kann. Ich bedanke mich schon Eporas und verbleibe die glückselige Beate.

 

Aktuell werden Massenabmahnungen versendet wegen der Verwendung von Google Fonts, also den Google Schriften auf der Internetseite. In diesem Artikel gebe ich dir einen einfachen Überblick über die Problematik und wie du damit umgehen kannst.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein zentrales Thema, besonders im Hinblick auf die Nutzung von Google Fonts. Es gibt ein Urteil vom Landgericht München aus Januar 2022, das besagt, dass die Verwendung von Google Fonts auf Webseiten eine Verletzung der DSGVO darstellen kann. Der Kläger argumentierte, dass seine Selbstbestimmung nicht berücksichtigt wurde, weil seine IP-Adresse bei der Nutzung von Google Fonts übertragen wurde.

Um das verstehen zu können, müssen wir uns anschauen, wie Google Fonts funktioniert.

Wie funktionieren Google Fonts?

Google Fonts bietet eine Vielzahl von Schriftarten, die kostenlos verwendet werden können. Diese Schriften können auf zwei Arten in Webseiten integriert werden:

  • Lokale Speicherung: Die Schriften werden auf dem eigenen Webserver gespeichert.
  • Dynamisches Nachladen: Die Schriften werden direkt von den Servern von Google abgerufen.

Die erste Methode ist unproblematisch, da keine IP-Adressen übertragen werden. Bei der zweiten Methode wird jedoch die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittel– und das verstößt gegen die DSGVO bzw. musst du dann die Besucher deiner Internetseite umfassend auf die Risiken aufmerksam machen.

Warum ist das problematisch?

Die Übertragung der IP-Adresse wird als Weitergabe personenbezogener Daten betrachtet. Laut Artikel 13 der DSGVO ist es notwendig, eine Einwilligung des Nutzers einzuholen, bevor solche Daten weitergegeben werden. Das Landgericht München hat dies bestätigt und festgestellt, dass die informelle Selbstbestimmung der Nutzer verletzt wird.

Wenn du Google Fonts dynamisch von den Google-Servern lädst, riskierst du, Abmahnungen zu erhalten, wenn du die Einwilligung nicht einholst und diese Einwilligung nicht nachweisen kannst: Also eine einfache Checkbox reicht hier für dich nicht aus. Denn wie willst du dies im Nachgang nachweisen?

Weiterführender Blogartikel

107* Von der Strategie zur Umsetzung: So gelingt die Digitalisierung und Automatisierung deiner Immobilienprozesse

Was tun, wenn du eine Abmahnung erhalten hast?

Falls Du eine Abmahnung schon im Briefkasten hast, dann kommt der Hinweis nicht nur von mir, sondern auch von Rechtsanwälten: Bitte zahle diese nicht, denn...

  1. die Datenschutzverletzung muss von dem Kläger nachgewiesen werden beziehungsweise von dem Abmahner, der dir das zusendet
  2. dann muss auch nachgewiesen bei werden, dass der immaterielle Schaden wirklich entstanden ist
  3. und drittens, wenn systemisch vorgegangen wird, also gezielt danach gesucht wird, wer die Google Schrift dynamisch verwendet, dann macht sich derjenige, der systematisch vorgeht, strafbar, da hier dann vorsätzlich gehandelt wird

Und es gibt auch noch einen weiteren Punkt: Experten gehen nämlich davon aus, dass ein anderes Landgericht nicht unbedingt das Urteil vom Landgericht München bestätigen wird.

So solltest du mit Google Fonts umgehen

Der erste Schritt ist zu überprüfen, ob du Google Fonts auf deiner Webseite verwendest und wie diese integriert sind. Hier gibt es unterschiedliche Ansätze:

1. Lokale Speicherung von Google Fonts

Wenn du Google Fonts nutzen möchtest, ist die sicherste Methode, die Google Fonts lokal auf deinem Webserver zu speichern. Denn dann werden keine personenbezogene Daten an Dritte weitergereicht. Für die Umsetzung verlinke ich dir die Seite von eRecht. Dort findest du eine Anleitung, wie Du die Google Schriften lokal einbinden kannst.

2. Die dynamische Ladung von Google Fonts

Wenn du Google Fonts weiterhin dynamisch laden möchtest, solltest du definitiv die Einwilligung der Nutzer einholen und diese Einwilligung auch nachweisen können – auch Monate oder Jahre später. Das ist in der Praxis für die Besucher deiner Internetseite tatsächlich recht unkomfortabel und kaum praktikabel. Es stellt für mich keine gute Lösung dar. Ich bevoruge einen ganz anderen Weg, den ich dir als dritte Variante vorstelle

3. Keine Nutzung und ein Plugin zur Deaktivierung von Google Fonts

Es gibt auch Plugins, die dir helfen können, Google Fonts von deiner Seite zu entfernen. Damit kannst du Google Fonts mit wenigen Klicks deaktivieren. 

Ich favorisiere überhaupt keine Google Fonts zu nutzen, sondern eine eigene Schrift: Kaufe dir eine!

Auf der Seite von My Fonts zum Beispiel.

Eine "eigene" Schrift unterstützt dein Branding, deinen Wiedererkennungswert: Es macht dich unterscheidbar.

Und damit du ganz sicher bist, dass Google Fonts sich nicht auf deiner Internetseite befinden (das kann durch Standardeinstellung von Vorlagen, die du auf deine Internetseite hochlädst passieren), installiere das Plugin Disable Google Fonts.

Aktualisierung: Inzwischen bietet Thrive Themes – mein Favorit Webseiten-Builder – die Deaktivierung der Google Fonts durch einen einfachen Klick an. 

Fazit

Die Nutzung von Google Fonts kann ein rechtliches Risiko darstellen, wenn du nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO ergreifst. Überprüfe, wie du Google Fonts in deine Webseite integrierst und erwäge, eigene Schriftarten zu verwenden oder alternativ die Schriftarten lokal zu hosten. So kannst du zum einen rechtliche Probleme vermeiden und gleichzeitig nicht nur deinen Webseiten-Auftritt einzigartig gestalten.

Und um ganz sicher zu gehen, dass sich Google Fonts nicht automatisch aktiviert, deaktiviere es mit einem Klick bei den generellen Einstellungen deiner Webseite. Bei Thrive Themes ist dies kinderleicht möglich.


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